Wir, die Rößler Waffen GmbH, haben während unserer langjährigen Tätigkeit als Jagdwaffenhersteller nun schon über 30.000 Jagdwaffen produziert und weltweit verkauft. Wir legen größtes Augenmerk auf die Qualität unserer Produkte, unsere Arbeit und die unserer Lieferanten. Entgegen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist sind wir aufgrund dieser hohen Qualitätsansprüche gerne bereit für unsere Kunden die Garantiezeit auf 5 Jahren zu verlängern.
Diese verlängerte Garantie umfasst Metall- und Kunststoffteile, welche nachweislich auf einen Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind und umfasst Tätigkeiten im Sinne der
gesetzlichen Nachbesserung.
Zur Anerkennung dieser Garantieansprüche
unterliegt der Voraussetzung, dass
- der Jäger sich spätestens 14 Tage nach Kauf der Waffe auf www.titan6.com registriert hat (Seriennummer und Fachhändler sind anzugeben)
- der Mangel vom Käufer innerhalb eines Monats nach Entdecken bei uns gemeldet wird
- der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist unserem hausinternen Fachpersonal bzw. einem autorisierten Partner zur Begutachtung übergeben wird.
- der Mangel, im Sinne der verlängerten Garantieleistung, durch den autorisierten Begutachter positiv bewertet wird.
Der Garantieanspruch ist ausgeschlossen, wenn
- dem Kaliber der Waffe nicht entsprechende Munition oder laut CIP nicht zugelassene Munition verwendet wurde
- wiedergeladene Munition verwendet wurde
- die Waffe unsachgemäß verwendet bzw. unzureichend gepflegt wurde
- es sich um mechanische Schäden irgendeiner Art handelt
- eine Brünierung bzw. Wärmebehandlung von Dritten ausgeführt wurde;
- die Waffe durch höhere Gewalt beschädigt/zerstört wurde
- die Waffe aufgrund von Umwelteinflüssen beschädigt/zerstört wurde;
- die Waffe aufgrund Reparaturversuchen von einer durch uns nicht qualifizierte und autorisierten Fachwerkstatt oder sonstigen nicht qualifizierten Personen beschädigt wurde
- der Kunde den Garantieschein für die verlängerte Garantiezeit auf der Homepage des Herstellers nicht bzw. unzureichend ausgefüllt hat.
Eine Reklamation der Schussleistung hat binnen 30 Tagen nach Kauf der Waffe zu erfolgen. Vor der Reklamation muss die Schussleistung mit div. anderer CIP-gerechter Munition getestet werden.
Weiteres muss die Montage und das Zielfernrohr auf Schussfestigkeit durch einen Fachbetrieb im Vorfeld getestet sein sodass die mangelnde Schussleistung tatsächlich auf die Waffe rückzuführen ist. Schäden und Verluste, die durch die Waffe oder deren Gebrauch entstehen, unterstehen keinem Garantieanspruch.
Zur Inanspruchnahme der Garantieansprüche ist die Übergabe der Waffe an einen autorisierten Fachhändler, der offiziellen Vertretung des Herstellers in dem entsprechenden Land oder beim Hersteller.